Firma Schreck
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Reinigungen, Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle und den Verkauf gebrauchter Waren
Unternehmen Firma Schreck - Inhaber Johannes Schreck
Anschrift Landshuter Straße 8, 94315 Straubing
Kontakt 0177 44 93 908 | info@firma-schreck.de
Geltungsbereich Website, Kleinanzeigen, E-Mail, Telefon und Vor-Ort-Verträge
Stand 15.07.2026
Hinweis: Diese AGB sind auf das derzeit beschriebene Geschäftsmodell zugeschnitten. Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und ausdrücklich ausgehandelte Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Inhalt und Verwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Verträge der Firma Schreck mit Verbrauchern und Unternehmern. Sie sind für die Veröffentlichung auf der eigenen Website sowie für Vertragsabschlüsse über Kleinanzeigen, E-Mail, Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen vorgesehen.
Wichtig: Die AGB müssen dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Vertragserklärung zugänglich gemacht werden. Eine bloße Übersendung erst nach Vertragsschluss reicht grundsätzlich nicht aus.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Anbieter und Vertragspartner ist Firma Schreck, Inhaber Johannes Schreck, Landshuter Straße 8, 94315 Straubing, Telefon 0177 44 93 908, E-Mail info@firma-schreck.de (nachfolgend „Firma Schreck“).
1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Warenlieferungen der Firma Schreck, insbesondere Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Demontagearbeiten im vereinbarten Umfang, Entsorgungsreinigungen, sonstige Reinigungsleistungen, das Sammeln und Befördern nicht gefährlicher Abfälle sowie den Verkauf gebrauchter Haushaltswaren, Möbel und Dekorationsartikel.
1.3 „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Firma Schreck ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
2.1 Darstellungen auf der Website, in sozialen Medien oder auf Kleinanzeigen sind grundsätzlich unverbindliche Aufforderungen zur Kontaktaufnahme und noch kein verbindliches Vertragsangebot, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Nach einer Anfrage erhält der Kunde in der Regel ein individuelles Angebot oder eine Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der angegebenen Bindungsfrist in Textform, über die jeweilige Nachrichtenfunktion, mündlich vor Ort oder durch Unterschrift annimmt und die Firma Schreck die Annahme bestätigt oder mit der Leistung beginnt.
2.3 Bei Warenverkäufen kommt der Vertrag durch ausdrückliche Annahme der Bestellung, eine Auftragsbestätigung, die Vereinbarung von Abholung oder Versand oder durch Übergabe der Ware zustande.
2.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Der konkrete Vertragsinhalt ergibt sich in folgender Rangfolge aus individuellen Vereinbarungen, Angebot oder Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung und diesen AGB.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nur dort ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind vom vereinbarten Preis umfasst.
3.2 Bei Pauschalpreisen gilt der Preis nur für den beschriebenen Leistungsumfang und die bei Angebotserstellung erkennbaren oder vom Kunden mitgeteilten Umstände. Zusätzliche Mengen, weitere Räume, wesentlich erschwerte Zugänge, außergewöhnlich schwere Gegenstände, nicht mitgeteilte Demontagen, fehlende Aufzüge, ungewöhnlich lange Tragewege oder zusätzliche Entsorgungsgebühren können eine Vertrags- und Preisanpassung erforderlich machen.
3.3 Zusätzliche Arbeiten werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt. Ist der Kunde nicht erreichbar und ist eine sofortige Maßnahme zur Abwehr erheblicher Gefahren oder Schäden objektiv notwendig, darf die Firma Schreck die erforderliche Sicherungsmaßnahme durchführen und den notwendigen Aufwand berechnen.
3.4 Ist ein Preis ausdrücklich als Kostenvoranschlag oder Schätzung bezeichnet, informiert die Firma Schreck den Kunden unverzüglich, sobald eine wesentliche Überschreitung erkennbar wird. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
3.5 Die Firma Schreck darf geeignete Erfüllungsgehilfen oder Nachunternehmer einsetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Preise, Kleinunternehmerregelung und Nebenkosten
4.1 Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise sind Gesamtpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
4.2 Anfahrtskosten, Maut-, Park-, Genehmigungs-, Miet-, Verpackungs-, Versand- und Entsorgungskosten sind nur dann zusätzlich zu zahlen, wenn dies vor Vertragsschluss vereinbart oder im Angebot transparent ausgewiesen wurde.
4.3 Entsorgungskosten können nach tatsächlichem Gewicht, Volumen, Abfallart oder Gebührenbescheid der Annahmestelle abgerechnet werden, wenn dies im Angebot so vereinbart ist. Auf Wunsch erhält der Kunde einen geeigneten Nachweis, soweit ein solcher verfügbar und vertraglich vorgesehen ist.
4.4 Eine Anrechnung verwertbarer Gegenstände auf den Auftragspreis erfolgt ausschließlich, wenn dies ausdrücklich und beziffert oder anhand einer nachvollziehbaren Bewertungsmethode vereinbart wurde.
§ 5 Zahlung und Verzug
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung bei vollständiger Leistungserbringung, Abnahme oder Warenübergabe sofort fällig. Zulässige Zahlungsarten ergeben sich aus dem Angebot oder der Rechnung.
5.2 Die Firma Schreck kann für konkret anfallende Fremdkosten, Material, Mietfahrzeuge, Entsorgungsgebühren oder größere Aufträge eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn dies vor Vertragsschluss vereinbart wird.
5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mahnkosten werden nur in tatsächlich erforderlicher und rechtlich zulässiger Höhe berechnet.
5.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Forderungen eines Verbrauchers, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
§ 6 Termine, Ausführung und höhere Gewalt
6.1 Individuell vereinbarte Ausführungstermine und Zeitfenster sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich bestätigt wurden. Beginn- und Fertigstellungszeiten können sich bei unvorhersehbaren tatsächlichen Mehrmengen oder Sicherheitsproblemen angemessen verschieben.
6.2 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Firma Schreck, insbesondere behördliche Maßnahmen, extreme Witterung, Verkehrssperrungen, unverschuldeter Fahrzeugausfall oder Ausfall einer Entsorgungsanlage, verlängern vereinbarte Fristen für die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird unverzüglich informiert.
6.3 Dauert eine wesentliche Behinderung unangemessen lange an, können beide Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften beenden. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde sorgt rechtzeitig für freien und sicheren Zugang zu den Räumen, Grundstücken und Gegenständen, erforderliche Schlüssel, Zufahrts- oder Parkberechtigungen sowie - soweit für die vereinbarte Leistung benötigt - übliche Strom- und Wasseranschlüsse.
7.2 Der Kunde informiert vor Vertragsschluss vollständig über Treppen, Aufzüge, Tragewege, Zufahrtsbeschränkungen, Gewicht und Art besonderer Gegenstände, bekannte Schadstoffe, Schädlingsbefall, statische Risiken, verdeckte Leitungen und sonstige Gefahren.
7.3 Der Kunde erklärt, zur Beauftragung, Herausgabe und gegebenenfalls Eigentumsübertragung der betroffenen Gegenstände berechtigt zu sein. Rechte Dritter, Nachlassstreitigkeiten, Vermieterpfandrechte oder Sicherungseigentum sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
7.4 Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten und entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information und entsprechend der vereinbarten oder üblichen Vergütung berechnet werden. Der Kunde darf nachweisen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 8 Abfälle, Gefahrstoffe und ausgeschlossene Materialien
8.1 Die Firma Schreck übernimmt ausschließlich die im Angebot beschriebenen Abfälle und Gegenstände. Die Sammlung, Beförderung und Entsorgung erfolgt im Rahmen der gewerblichen Berechtigungen und der abfallrechtlichen Vorgaben.
8.2 Gefährliche Abfälle und besonders überwachungs- oder erlaubnispflichtige Stoffe sind nicht Vertragsgegenstand, sofern sie nicht ausdrücklich über einen hierfür berechtigten Fachbetrieb gesondert organisiert werden. Dazu zählen insbesondere Asbest und asbestverdächtige Baustoffe, kontaminierte Mineralfasern, explosive Stoffe, Druckgasbehälter, unbekannte Chemikalien, infektiöse Abfälle sowie sonstige als gefährlich eingestufte Stoffe.
8.3 Werden während der Arbeiten nicht angekündigte Gefahrstoffe oder verdächtige Materialien entdeckt, darf die Firma Schreck die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort unterbrechen. Weitere Maßnahmen, Fachprüfung, Verpackung, Transport und Entsorgung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
8.4 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft falsche Angaben zur Abfallart oder für unzulässig bereitgestellte Stoffe. Gesetzliche Verantwortlichkeiten und öffentlich-rechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 9 Überlassene Gegenstände, Wiederverwendung und Wertgegenstände
9.1 Gegenstände werden nach der individuellen Vereinbarung entweder als Abfall zur Entsorgung, als wiederverwendbare Gegenstände zur Übernahme oder nur zum Transport übergeben.
9.2 Das Eigentum an wiederverwendbaren Gegenständen geht nur über, wenn der Kunde deren Übernahme oder Verwertung ausdrücklich gestattet. Die Firma Schreck darf solche wirksam übereigneten Gegenstände aufbereiten, spenden, weitergeben oder weiterverkaufen.
9.3 Persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Datenträger, Urkunden, Schlüssel, Medikamente und erkennbar wertvolle oder persönliche Gegenstände, die nicht ausdrücklich zur Übernahme bestimmt waren, werden nach Entdeckung gesichert und dem Kunden angeboten. Eine dauerhafte Aufbewahrungspflicht besteht nur im gesetzlichen Umfang; notwendige Versand- oder besondere Aufbewahrungskosten können nach Abstimmung berechnet werden.
9.4 Eine Erlösteilung oder Kaufpreisanrechnung für verwertete Gegenstände besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 10 Besonderheiten bei Reinigung und Räumung
10.1 Bei Reinigungsleistungen wird der im Angebot beschriebene Reinigungsstandard geschuldet. Ein bestimmter optischer Neuzustand oder die vollständige Entfernung dauerhaft eingezogener Verfärbungen, Gerüche, Schimmel, Rost, Klebstoffe oder alter Beschädigungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.2 Die Firma Schreck darf aus Sicherheitsgründen die Bearbeitung empfindlicher, instabiler oder bereits beschädigter Oberflächen ablehnen oder nur nach gesonderter Abstimmung durchführen.
10.3 Bei Räumungen gilt ein Bereich als geräumt, wenn die im Angebot bezeichneten beweglichen Gegenstände entfernt und vereinbarte Demontagen ausgeführt wurden. Bau-, Maler-, Elektro-, Sanitär- oder gefahrstoffbezogene Facharbeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurden.
§ 11 Abnahme und Mängel bei Dienstleistungen
11.1 Soweit die Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde wird gebeten, die Leistung bei Fertigstellung gemeinsam zu prüfen und erkennbare Abweichungen unmittelbar zu benennen.
11.2 Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Die Aufforderung zur zeitnahen Mitteilung erkennbarer Mängel beschränkt die Rechte von Verbrauchern nicht.
11.3 Die Firma Schreck ist berechtigt, einen berechtigten Mangel innerhalb angemessener Frist nachzubessern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und die Nachbesserung möglich und zumutbar ist.
§ 12 Kündigung, Terminabsage und fehlender Zugang
12.1 Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei Werkverträgen gelten für eine freie Kündigung des Kunden insbesondere die gesetzlichen Regelungen des § 648 BGB.
12.2 Kann ein bestätigter Termin aus einem vom Kunden schuldhaft zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, insbesondere weil kein Zugang gewährt wird oder der Auftrag kurzfristig ohne gesetzlichen Grund abgesagt wird, kann die Firma Schreck notwendige und nachweislich angefallene Aufwendungen verlangen. Angerechnet werden ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12.3 Bereits speziell für den Auftrag verauslagte, nicht stornierbare Fremdkosten können in gesetzlich zulässigem Umfang weiterberechnet werden, sofern sie vorher vereinbart oder vom Kunden veranlasst wurden.
§ 13 Verkauf gebrauchter Waren - Beschaffenheit und Vertragserfüllung
13.1 Gebrauchte Waren werden mit dem individuell beschriebenen Zustand, Alter, Lieferumfang und den ausdrücklich mitgeteilten Gebrauchsspuren verkauft. Fotos dienen der Beschreibung; technisch bedingte Farbabweichungen können auftreten.
13.2 Eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit gilt gegenüber Verbrauchern nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
13.3 Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und mit ihrem Inhalt schriftlich oder in Textform zugesagt wurden. Herstellergarantien richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 14 Lieferung, Versand, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
14.1 Abholung und Versand erfolgen nach individueller Vereinbarung. Versandkosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Lieferfristen beginnen, sobald die vereinbarte Zahlung und die für den Versand notwendigen Angaben vorliegen.
14.2 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Empfänger über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen nicht zuvor vom Verkäufer benannten Beförderer, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen.
14.3 Bei Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Schreck.
§ 15 Gewährleistung beim Warenverkauf
15.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
15.2 Bei gebrauchten Waren wird eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens auf die Verkürzung hingewiesen wurde und die Verkürzung im konkreten Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Diese AGB allein ersetzen diese gesonderte Vereinbarung nicht.
15.3 Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, aus einer Garantie, wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen vorsätzlicher beziehungsweise grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
15.4 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
16.1 Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
16.2 Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird die hierfür erforderliche ausdrückliche Erklärung gesondert eingeholt. Die gesetzlichen Folgen eines Widerrufs nach Beginn der Leistung bleiben unberührt.
16.3 Ein Widerrufsrecht besteht nicht allein deshalb, weil ein Vertrag über Kleinanzeigen angebahnt wurde. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen des konkreten Vertragsschlusses.
§ 17 Haftung
17.1 Die Firma Schreck haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
17.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17.4 Für Schäden, die ausschließlich auf nicht erkennbare Vorschäden, verdeckte Leitungen, mangelnde Tragfähigkeit, instabile Befestigungen oder schuldhaft unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, haftet die Firma Schreck nur, wenn ihr ein eigenes Verschulden zur Last fällt.
§ 18 Datenschutz
18.1 Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
18.2 Fotos oder Videos für Werbung, Referenzen oder soziale Medien werden nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer anderen tragfähigen Rechtsgrundlage verwendet.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
19.1 Die Firma Schreck ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19.2 Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein Link zu dieser Plattform wird daher nicht verwendet.
§ 20 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
20.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit zulässig - Straubing Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Rechtsgrundlagen und Versionshinweis
Bei der Erstellung wurden insbesondere berücksichtigt: §§ 13, 14, 305 bis 310, 312 ff., 355, 356a, 433 ff., 434, 437, 438, 447, 474 bis 477, 611 ff., 631 ff., 640, 648 und 649 BGB; § 19 UStG; §§ 3, 53 und 54 KrWG; § 36 VSBG sowie § 5 DDG. Gesetzliche Vorschriften gehen diesen AGB stets vor.
Stand: 15.07.2026. Die rechtliche Zulässigkeit hängt auch von der tatsächlichen Gestaltung der Website, den konkreten Anzeigen, Angeboten und Vertragsabläufen ab. Bei wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells, Aufnahme gefährlicher Abfälle, Beschäftigung von Personal, Erweiterung um Umzüge oder handwerkliche Facharbeiten sollte die Fassung erneut geprüft werden.